Wegen Menschenrettung verklagt
Nach einem erklärten Notstand an Bord bringt Kapitän Carola Rackete 40 auf See gerettete Menschen in den Hafen von Lampedusa. Sie wird unter Hausarrest gestellt und es wird in mehreren Fällen gegen sie ermittelt. Das Schiff, die Sea-Watch 3, wird monatelang beschlagnahmt. Der Sea-Watch Rechtshilfefonds finanzierte die Verfahren bis zum obersten Gericht Italiens.
Image Credits: Sea-Watch e.V.
Am 12. Juni 2019 rettete die Besatzung der “Sea-Watch 3” (SW3) der deutschen zivilen Seenotrettungsorganisation “Sea-Watch e.V.” unter der Leitung von Kapitän (auf Wunsch von Carola hin wird sie in diesem Text als Kapitän und nicht Kapitänin bezeichnet) Carola Rackete 53 Menschen in Not. Die Rettung fand in den internationalen Gewässern des Mittelmeeres, 35 Seemeilen vor der libyschen Küste, statt. Noch am selben Tag wies die sogenannte libysche Küstenwache Tripolis, Libyen, als sicheren Hafen zu. Kapitän Rackete weigert sich jedoch, die geretteten Menschen zurück nach Libyen zu bringen. Nach internationalem Recht und der Politik von Sea-Watch verstößt es gegen ihre Verpflichtung, die geretteten Menschen in einen sicheren Hafen zu bringen. Stattdessen steuert sie die SW3 in internationale Gewässer außerhalb des nächstgelegenen sicheren Hafens: Lampedusa, Italien. Nach einer Anfrage nach einem sicheren Hafen in Italien, die am 14. Juni 2019 direkt abgelehnt wurde, evakuierte die italienische Küstenwache 10 Menschen, die sofortige medizinische Hilfe benötigten. Einen Tag später wurde das “Sicherheitsdekret bis” verabschiedet. Dieses Dekret gab dem Innenminister (damals Matteo Salvini) die Befugnis, “die Einfahrt, die Durchfahrt oder den Aufenthalt von Schiffen in den Hoheitsgewässern einzuschränken oder zu verbieten”, und zwar aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit und insbesondere dann, wenn der Verdacht besteht, dass die Straftat der Beihilfe zur illegalen Migration begangen wurde. Die Nichteinhaltung des Dekrets kann zu hohen Geldstrafen, strafrechtlicher Haftung für den Kapitän und den Reeder sowie zur Beschlagnahme des Schiffes führen.
Sea-Watch stellte beim regionalen Verwaltungsgericht einen Eilantrag auf Aufhebung des Dekrets, der jedoch abgelehnt wurde, ohne ein Urteil über die Rechtmäßigkeit des Verbots der Einfahrt in die Hoheitsgewässer zu fällen. Das Gericht hielt die Umstände des Falles nicht für außergewöhnlich schwerwiegend und dringlich genug, um sich mit der Sache zu befassen. 36 der an Bord Geretteten stellen einen “Rule 39” Antrag beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auf Einfahrt in den Hafen, doch auch dieser wird am 25. Juni 2019 abgelehnt. Während der zwei Wochen auf offener See spitzt sich die Situation an Bord so zu, dass Selbstmordwachen eingerichtet werden. Schließlich sieht sich Kapitän Rackete nicht mehr in der Lage, die Sicherheit an Bord zu gewährleisten und ruft am 26. Juni den Notstand an Bord aus. Diese Erklärung wird von den italienischen Behörden mit Schweigen quittiert. So erklärt Kapitän Rackete nach 24 Stunden des Wartens die Absicht, die SW 3 in den Hafen von Lampedusa zu steuern.
Die Sea-Watch 3 mit sehr vielen Menschen an Bord
Chris Grodotzki / Sea-Watch e.V.
Am 28. Juni wird die SW 3 auf dem Weg zum Hafen von Lampedusa von einem Schiff der italienischen Guardia di Finanza (eine italienische Strafverfolgungsbehörde, die dem Wirtschafts- und Finanzministerium untersteht) angehalten. Kapitän Rackete wird ein Brief ausgehändigt, der sie darüber informiert, dass ihr Name in das Register der Personen, gegen die ermittelt wird (Registro degli Indagati), aufgenommen wurde; die Staatsanwaltschaft in Agrigento ermittelt gegen sie wegen folgender Verbrechen:
- Beihilfe zur illegalen Einwanderung (Artikel 12 Absatz 1 und Absatz 3 Buchstabe A des Gesetzesdekrets Nr. 268/1998).
- Straftat nach Artikel 1099 des Schifffahrtsgesetzes: Nichteinhaltung des Befehls, nicht in die italienischen Hoheitsgewässer einzulaufen, der gemäß Gesetzesdekret Nr. 53/2019 vom Kapitän des als Polizeischiff der Guardia di Finanza eingesetzten Kriegsschiffs erteilt wurde.
Zu der erklärten Absicht der Hafeneinfahrt, schweigen die Behörden, so dass die SW3 in der Nacht vom 28. auf den 29. Juni 2019 nach 16 Tagen auf See endlich in den Hafen von Lampedusa einlaufen muss. Die 40 an Bord verbliebenen Menschen werden sicher an Land gebracht und Kapitän Rackete wird sofort von der Polizei in Gewahrsam genommen und unter Hausarrest gestellt. Zusätzlich zu den Ermittlungen wird sie wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (Art 337 italienisches Strafgesetzbuch) sowie gegen ein Kriegsschiff (Art 1100 des Schifffahrtsgesetzes) in flagranti festgenommen. Im Falle eines Schuldspruchs hätte ihr eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren gedroht.
Die Sea-Watch 3 wird im Hafen blockiert
Sea-Watch e.V.
Bereits am 2. Juli 2019 erklärte die Ermittlungsrichterin die Festnahme für unzulässig. Bei dem Schiff der Guardia di Finanza handele es sich nicht um ein Kriegsschiff, so dass der Vorwurf des Widerstands gegen ein Kriegsschiff nicht mehr zutreffend sei. Die Richterin erklärte außerdem den Hausarrest als Strafmaßnahme wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte für unwirksam, da Kapitän Rackete in Erfüllung ihrer Pflicht zur Rettung von Menschenleben auf See gehandelt habe. Außerdem betonte die Richterin, dass die Entscheidung, die geretteten Menschen in Lampedusa und nicht in Libyen oder Tunesien auszuschiffen, nicht willkürlich, sondern zwingend war, angesichts der Tatsache, dass keiner der beiden letzteren als sicherer Ort angesehen werden konnte. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung gegen die Entscheidung zum Ausschluss von Vorsichtsmaßnahmen ein. Am 17. Januar 2020 wies der Kassationsgerichtshof, das höchste italienische Gericht, die Berufung zurück und bestätigte damit das vorherige Urteil. Das Gericht entschied, dass die internationale Verpflichtung zur Rettung von Menschen in Seenot das Recht einschließt, die Geretteten von Bord zu nehmen. Dies sei etwas, was “kein anderes Gericht oder eine andere verbindliche Gesetzgebung zuvor so klar und kompromisslos erklärt” habe. Darüber hinaus erklärte die Richterin, dass das Verbot für Schiffe, in die Hoheitsgewässer einzudringen, um die Ausschiffung von geretteten Personen zu verhindern, wie es Matteo Salvini tat, gegen nationale und internationale Gesetze verstößt.
Ebenso wurde die Anklage gegen Kapitän Rackete wegen Gehorsamsverweigerung gegenüber einem Kriegsschiff (Art. 1099 des italienischen Schifffahrtsgesetzes), wegen Verstoßes gegen das Verbot der Einfahrt in die italienischen Hoheitsgewässer, der Durchfahrt oder des Anhaltens in diesen Gewässern und wegen Beihilfe zur illegalen Einwanderung (Art. 12 Abs. 1 und Abs. 3 Buchst. a) des Gesetzesdekrets 286/1998) abgewiesen. Das Verfahren in der Hauptsache wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (Artikel 337 des italienischen Strafgesetzbuchs) und wegen Widerstands gegen ein Kriegsschiff und Gewaltanwendung (Artikel 1100 des Schifffahrtsgesetzes) wurde ebenfalls durch einen Einstellungsbeschluss des Gerichts von Agrigento vom 20. Dezember 2021 eingestellt. Nach Prüfung der Gründe für die Strafanzeige stellte das Gericht fest, dass es am Ende der Ermittlungen keine Beweise für die Anklage gegen Rackete gab.
Das Einlaufen in den Hafen von Lampedusa führte auch zur sofortigen strafrechtlichen Beschlagnahmung der SW3. Die Anwälte legten Berufung ein und aus strafrechtlicher Sicht wäre das Schiff am 20. September 2019 wieder freigegeben worden. Die verwaltungsrechtliche Beschlagnahme des Schiffes wegen Verstoßes gegen das Sicherheitsdekret bis, das der SW3 das Einlaufen in italienische Hoheitsgewässer untersagt hatte, blieb jedoch bestehen. Erst am 19. Dezember 2019 entschied das Zivilgericht von Palermo, dass es keine rechtliche Grundlage für die Beschlagnahmung gab und gab das Schiff somit nach fast sechs Monaten wieder frei. Wenige Tage später ist die SW3 wieder auf dem Mittelmeer unterwegs, um Menschen in Not zu suchen und zu retten.
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Die Sea-Watch 3 auf dem Mittelmeer
Jon Stone / Sea-Watch