Beschäftigungssperre für den Einsatz in der Seenotrettung
Kai Kaltegärtner wurde wegen seiner Tätigkeit für eine Seenotrettungsorganisation arbeitsrechtlich diskriminiert. Obwohl die Arbeitsagentur dies bestreitet, konnte sie keine Beweise dafür vorlegen, dass die Entscheidung nicht diskriminierend war. Dies brachte den niederländischen Menschenrechtsausschuss zu dem Schluss, dass Kai Kaltegärtner aufgrund seiner politischen Ansichten diskriminiert wurde.
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Kai Kaltegärtner wurde Anfang 2019 zum ersten Mal für eine Stelle bei Total Crew B.V. (Agentur) kontaktiert und arbeitete im August-September 2019 für diese Firma. Anfang Juli 2020 bewarb sich Herr Kaltegärtner erneut bei der Agentur. Nachdem die Agentur zunächst positiv reagiert hatte, teilte sie Herrn Kaltegärtner am 06.08.2020 mit, dass die Agentur ihn nicht mehr beschäftigen werde und verwies auf einen Zeitungsartikel, in dem seine Tätigkeit bei der zivilen Seenotrettung von Geflüchteten erwähnt wurde. In einem anschließenden Telefonat, in dem die Agentur um eine Klärung bat, beharrte sie darauf, dass der Artikel “schlechte Dinge” über Herrn Kaltegärtner enthalte, und diskriminierte ihn somit wegen seiner politischen Ansichten. Herr Kaltegärtner hat einen Schaden in Form von Einkommensverlusten sowie einen immateriellen Schaden dadurch erlitten, dass er Opfer einer Diskriminierung geworden ist.
Im Namen von Herrn Kaltegärtner wandten sich die Anwälte von Prakken d’Oliveira in den Niederlanden schriftlich an die Agentur, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Am 20.11.2020 wies die Agentur die Klage rundweg zurück und bestritt, dass Herr Kaltegärtner diskriminiert wurde.
Als nächster Schritt wurde beschlossen, eine Beschwerde beim niederländischen Menschenrechtsausschuss (College voor de Rechten van de Mens) einzureichen. Dieser Ausschuss ist auf Diskriminierungsfälle spezialisiert und daher die zuständige Behörde, um zu entscheiden, ob die betreffende Person diskriminiert wurde oder nicht. Mit finanzieller Unterstützung vom Sea-Watch Rechtshilfefonds wurde der Fall im Jahr 2021 beim niederländischen Menschenrechtsausschuss eingereicht.
Die Agentur wurde vom Ausschuss informiert und aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben. Am 27. Juni 2022 verkündete der Ausschuss sein Urteil. Er entschied, dass Herr Kaltegärtner von der Agentur aufgrund seiner politischen Überzeugung diskriminiert wurde. In der Entscheidung vertrat der Ausschuss die Auffassung, dass Herr Kaltegärtner genügend Fakten vorgelegt hatte, um eine Diskriminierung anzunehmen, und dass die Agentur daher nachweisen musste, dass sie ihn nicht diskriminiert hatte, was sie nicht tat. Der Ausschuss wies die Argumentation der Agentur, Herr Kaltegärtner sei abgelehnt worden, weil er in der Vergangenheit schlecht gearbeitet habe, aufgrund mangelnder Beweise zurück.
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