Evros-Fahrer war minderjährig
Der 2005 in Syrien geborene AL HASEN AHMED wurde zunächst als Erwachsener verurteilt, obwohl er noch keine 18 Jahre alt war.
Image Credits: Indian Institute of Legal Studies
AL HASEN AHMED von HUSSEIN und DOHAIE, geboren am 07.06.2005 und syrischer Staatsbürger, beschloss, aufgrund der Verfolgung und der Gefahren, denen er in seinem Herkunftsland ausgesetzt ist, nach Griechenland zu flüchten. Generell ist die Sicherheitslage in Syrien angespannt, so dass sein Aufenthalt im griechischen Hoheitsgebiet für sein sicheres Leben notwendig war.
Er kam auf der Suche nach einem besseren Leben und um den Gefahren in seinem Herkunftsland zu entkommen nach Griechenland. Er wurde am 18.04.2022 durch die Umstände gezwungen, sich an das Steuer des Fahrzeugs zu setzen, das ihn in eine bessere Zukunft führen sollte. Um nach Griechenland zu gelangen, zahlte er selbst einen Betrag von dreitausend Euro. Dies hatte zur Folge, dass er als Menschenhändler verhaftet und für einen Zeitraum von sechs Monaten im Jugendgefängnis von Avlona inhaftiert wurde.
Es handelt sich um einen 17-jährigen Minderjährigen, der am 18.10.2022 vor das Einzelberufungsgericht für Strafsachen in Thrakien gebracht wurde, um ihm den Prozess zu machen. Bei der Anhörung wurde der Einspruch der Minderjährigen vorgeschlagen und vom Gericht angenommen, so dass das die Sache nun vor dem Jugendgericht verhandelt werden muss, wie es von Anfang an hätte geschehen sollen.
Der Zugang zum Jugendgericht für Minderjährige ist ein Beispiel für das Recht auf ein faires Verfahren. Sie sehen das auch so? Dann spenden Sie hier.