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Klage für das Recht Menschenleben retten zu dürfen

Nach einer Hafenstaatkontrolle wird die Alan Kurdi im Hafen von Palermo festgesetzt. Auch ein Widerspruch des deutschen Flaggenstaates erwirkte keine Freilassung des Schiffes. Hier geht es nicht um die Sicherheit der Menschen auf den Schiffen, sondern um eine politische Strategie um die Festung Europas zu wahren. Die Klage vor dem Verwaltungsgericht in Palermo wird vom Sea-Watch Rechtshilfefonds finanziell unterstützt.

Klage für das Recht Menschenleben retten zu dürfen

Image Credits: Sea-Eye e.V.

Am 5. Mai 2020 wurde die Alan Kurdi im Hafen von Palermo festgesetzt. Grund hierfür war die vorangegangene Hafenstaatkontrolle, in der ungerechtfertige Anforderungen an die technische Ausstattung des Rettungsschiffs erhoben worden.

Grundsätzlich sollen die ungerechtfertigten Anforderungen der Argumentation dienen, dass das Schiff nicht dafür ausgelegt sei, so viele Menschen zu beherbergen, wie es das in der Vergangenheit getan hat. Die Behörden lassen dabei aus den Augen, dass die Beherbergung von aus Seenot geretteten Menschen ein Notfall und somit außerplanmäßig ist. Außerdem ist es die Pflicht eines jeden Schiffes, Menschen in Seenot zu retten. Ein Schiff muss hierzu nicht ausgelegt sein und kann es auch gar nicht; wie sollte denn im Vorhinein bekannt sein, wie viele Leute in Seenot geraten würden und gerettet werden müssen? Weiterhin sind die Schiffe nicht dazu gedacht, die Geretteten über Wochen an Bord zu versorgen, sondern lediglich um die Überfahrt in den nächsten sicheren Hafen zu gewährleisten. Wenn es um die Sicherheit der Menschen ginge, würden sich die EU-Staaten lieber um eine schnelle Hafenzuweisung kümmern. Stattdessen handelt es sich bei der Festsetzung von Rettungsschiffen und dem Aufbringen von technischen Diskussionen vielmehr um eine politische Strategie um zivile Seenotrettung zu unterbinden. Das zeigt sich auch darin, dass die Sea-Watch 3 und 4, die Ocean Viking, und die Aita Mari mit ähnlichen Argumenten festgesetzt worden sind.

Auch wenn der deutsche Flaggenstaat den Ergebnissen der Hafenstaatkontrolle entschieden widersprach, blieben die italienischen Behörden bei ihrem Befund. Daraufhin legte Sea-Eye, mit Unterstützung durch den Sea-Watch Rechtshilfefonds, Klage im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht in Palermo ein.