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Flüchtling sein ist kein Verbrechen

Syri Chock (Pseudonym) wurde über vier Monate lang im Gefängnis festgehalten. Er wurde im Juni 2021 in Griechenland nahe der Grenze zu Albanien verhaftet, nachdem er über einen Tag lang verletzt im Wald gelegen hatte. Kurz nach dem Prozess wurde er mit einer vergleichsweise geringen Bewährungsstrafe entlassen.

Flüchtling sein ist kein Verbrechen

Image Credits: Fatima Ventapane (Instagram;Behance )

Im Juni 2021 versuchte Syri Chock, ein syrischer Flüchtling, nachdem er mehrmals von Albanien nach Griechenland zurückgewiesen worden war, einen weiteren Grenzübertritt, bei dem er von Unbekannten angegriffen wurde. Infolge des Angriffs lag er über einen Tag lang allein mit einem gebrochenen Bein im Wald nahe der albanischen Grenze. Nachdem die Behörden von seinem Aufenthaltsort erfahren hatten, wurde er in ein Krankenhaus gebracht, aber ins Gefängnis verlegt, bevor er sich erholt hatte. So konnte sein Bein nicht richtig heilen und er musste später operiert werden.

Anfang des Jahres, im Januar, wurde er verhaftet, als er mit anderen in einem Auto zur Grenze fuhr. Die anderen Insassen konnten entkommen, so dass er als einziger wegen mehrerer schwerer Straftaten angeklagt wurde. Obwohl er beteuerte, das Auto nicht gefahren zu haben, wurde er sofort verhaftet und des Fahrens ohne Führerschein beschuldigt. Außerdem wurde er der illegalen Einreise und der versuchten Einreise sowie der Beihilfe zur illegalen Ausreise zweier anderer Personen beschuldigt. Anklagen, die zu mehr als 40 Jahren Gefängnis und über 20.000 € Geldstrafe führen können. Infolgedessen war er verpflichtet, sich registrieren zu lassen, und es wurde ihm untersagt, das Land zu verlassen.

Als die Behörden ihn im Juni im Wald auffanden, wurde er verhaftet, da er eben diesen Verpflichtungen nicht nachgekommen war. Er verbrachte über vier Monate im Gefängnis, bevor am 20. Januar 2022 der Prozess stattfand. Zu seiner Verteidigung führte der Anwalt an, er habe mit der Gruppe ausreisen wollen, weshalb der Tatbestand der Beihilfe zur illegalen Ausreise nicht erfüllt sei. Außerdem seien die Straftaten nur versucht und nicht begangen worden. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Richter waren von seiner Verteidigung überzeugt. Aufgrund seines Anwalts wurden sein bisheriges anständiges Leben, einschließlich seiner Flüchtlingsgeschichte, als mildernde Umstände berücksichtigt. Am Ende wurde Syri Chock zu einer Freiheitsstrafe von 9,5 Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 1000 € verurteilt. Dies ist eine vergleichsweise geringe Strafe und somit ein großer Erfolg. Drei Tage nach der Verhandlung wurde er freigelassen.

Auf Antrag der Forschungsgesellschaft für Flucht und Migration e.V. wurde die Verteidigung von Syri Chock durch den Sea-Watch Rechtshilfefonds finanziell unterstützt.

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