Seehofer-Deal, ein innereuropäisches Pushback-Abkommen
Im Rahmen des sogenannten Seehofer-Deals werden Menschen ohne Rechtsschutz und ohne Verfahren von Deutschland nach Griechenland abgeschoben. Diese innereuropäischen Pushbacks berühren die Grundrechte der Betroffenen. In einem ansonsten erfolgreichen Eilverfahren hat Equal Rights Beyond Borders das Hauptverfahren aus verfahrensrechtlichen Gründen verloren und muss deswegen die Kosten tragen.
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Im Jahr 2019 schloss der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer ein “Verwaltungsabkommen” mit Griechenland. Darin wurde festgelegt, dass Personen, die bereits in Griechenland einen Asylantrag gestellt haben und versuchen, über Österreich in die Bundesrepublik einzureisen, an der Grenze aufgegriffen und innerhalb von 48 Stunden nach Griechenland abgeschoben werden.
Im Rahmen des Seehofer-Pushbacks werden die Menschen in der Regel sowohl in Deutschland zur Abschiebung festgehalten als auch lange Zeit in Griechenland. Dieses “Verfahren” verstößt nachweislich gegen die Menschenrechte, gegen internationales und europäisches Recht und gegen das Grundgesetz. Die Vorgaben der Dublin-III-Verordnung, die getrennte Verfahren vorsieht, werden umgangen. Jede Abschiebung ohne Verfahren verstößt gegen die Flüchtlingskonvention, die Europäische Menschenrechtskonvention und das Grundgesetz. Im Grunde handelt es sich um einen innereuropäischen Pushback.
Equal Rights Beyond Borders hat erfolgreich Eilverfahren gegen diese Abschiebungen durchgeführt. Im Rahmen einer so genannten Folgenbeseitigungsklage erreichten sie, dass die Betroffenen nach Deutschland zurückgeführt werden müssen; zwischenzeitlich wurde Schutz gewährt. In einem Fall setzte die Organisation das Verfahren nach dem Eilverfahren fort, was in Deutschland rechtlich kompliziert ist, weil das so genannte Rechtsschutzinteresse weggefallen ist und das Gericht die Klage nur für zulässig erachten kann, wenn der Kläger ein qualifiziertes Interesse an der Fortsetzung des Verfahrens hat. Leider hat das Gericht das Interesse des Klägers nicht anerkannt, so dass Gerichtskosten entstanden sind. Es ist jedoch anzumerken, dass der betreffende Fall der erste erfolgreiche dieser Art war und daher ein wichtiges Exempel statuiert.
Menschen, die an der deutsch-österreichischen Grenze abgewehrt und nach Griechenland zurückgeschoben werden, werde jegliche Rechte verwehrt und erhalten keinen rechtsmittelfähigen Bescheid. Diejenigen, die Rechtsschutz erhalten, bekommen diesen nur rückwirkend und nicht rechtzeitig. Die meisten von ihnen haben aber nicht das Glück, von einem Anwalt vertreten zu werden und im Rahmen einer Klage auf Folgenbeseitigung nach Deutschland zurückgebracht zu werden. Sie werden einfach abgeschoben und bleiben in Griechenland in Abschiebehaft. In diesem Fall wird ein individuelles Rechtsschutzsystem zur Belastung, weil offensichtlich rechtswidriges Verhalten immer wieder angewandt werden kann - nur für wenige können die Rechtsfolgen rückwirkend beseitigt werden. Die Mehrheit aber wird bei der Weiterreise ihrer Rechte beraubt.
Der Sea-Watch Rechtshilfefonds hat Equal Rights Beyond Borders bei der Erstattung der Prozesskosten unterstützt.
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