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Verordnungsänderung zur Verhinderung ziviler Seenotrettung

Als das Bundesverkehrsministerium zwei Verordnungen dahingehend ändert, dass Schiffe die für humanitäre Zwecke eingesetzt werden gewerbliche Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen, kommt das für einige Organisationen einem De-Facto Ausfuhrverbot gleich. Mare Liberum e.V., in enger Kooperation mit anderen Seenotrettungsorganisationen, ist juristisch gegen die Rechtsänderung vorgegangen. Der Sea-Watch Rechtshilfefonds e.V. hat den Rechtsstreit finanziell unterstützt.

Verordnungsänderung zur Verhinderung ziviler Seenotrettung

Image Credits: Mare Liberum e.V.

Die gemeinnützige NGO Mare Liberum e.V. leistet seit 2018 zivile Menschenrechtsbeobachtung auf der Fluchtroute zwischen der Türkei und Griechenland im östlichen Mittelmeer, der Ägäis. Im Einsatz mit zwei Schiffen werden immer wieder Rechtsverstöße durch die griechischen und türkischen Küstenwachen, sowie die europäische Grenzschutzagentur Frontex und Schiffe unter NATO-Kommando aufgedeckt. Seit März 2020 beobachtet der Verein verstärkt rechtswidrige Push-Backs durch die griechische Küstenwache.

Bereits am 23. April 2019 hatte eines der Schiffe, die MARE LIBERUM, eine Festsetzungsverfügung der Berufsgenossenschaft (BG) Verkehr erhalten. Diese bestritt, dass das Schiff, welches in der Kategorie “Sport- und Freizeitzwecke” im Schiffsregister registriert war, ehrenamtlich betrieben würde. Durch die Infragestellung der korrekten Registrierung wurden indirekt Sicherheits- und Ausrüstungsanforderungen gestellt, die die MARE LIBERUM kaum erfüllen konnte.

Im Rechtsstreit zwischen Mare Liberum e.V. und der BG Verkehr setzte das Verwaltungsgericht Hamburg bereits am 13. Mai 2019 die Festsetzungsverfügung außer Kraft. Nachdem die BG Verkehr Beschwerde eingelegt hatte, bestätigte das Oberverwaltungsgericht Hamburg den Beschluss in der zweiten Instanz am 5. September 2019. Beide Gerichte vertraten also die Auffassung, dass die MARE LIBERUM korrekt registriert sei und somit weiterhin auslaufen dürfe.

Als Reaktion auf die Entscheidungen änderte das Bundesverkehrsministerium (BMVI) am 3. März 2020 die Seesportverordnung und die Schiffssicherheitsverordnung dahingehend, dass all jene Schiffe, die für humanitäre oder ähnliche Zwecke eingesetzt werden, hinsichtlich Bauweise, Ausrüstung und Besatzung mit Anforderungen konfrontiert werden, die sonst nur die gewerbliche Berufsschifffahrt erfüllen muss. Solche Schiffssicherheitszeugnisse sind je nach eingesetztem Bootstyp mit Kosten im sechsstelligen Bereich verbunden oder aber objektiv gar nicht umsetzbar; für zahlreiche NGOs, u.a. Mare Liberum, Mission Lifeline und RESQSHIP kommt die Rechtsänderung somit einem De facto-Ausfuhrverbot gleich.

In enger Kooperation mit weiteren Seenotrettungsorganisationen und stellvertretend für alle Betroffenen ist Mare Liberum e.V. nun juristisch gegen die Rechtsänderungen vorgegangen. Ziel war es, die Verordnungsänderung rückgängig zu machen und somit weiter ausfahren zu dürfen. Nach Auffassung der beteiligten Anwält:innen würden die Änderungen mehrfach gegen höherrangiges Recht verstoßen - [und das Gericht hat dies bestätigt (https://justiz.hamburg.de/aktuellepresseerklaerungen/14386034/pressemitteilung/). Am 2. Oktober 2020 stellte das Verwaltungsgericht Hamburg fest, dass die Rechtsänderung gegen europäisches Recht verstößt: Das BMVI hatte die Europäische Kommission nicht benachrichtigt - entgegen der Notifizierungsrichtlinie. Somit ist die Rechtsänderung nicht wirksam und die Schiffsregistrierungen behalten ihre Gültigkeit.

Durch die finanzielle Unterstützung des Sea-Watch Rechtshilfefonds e.V. konnte ein wichtiger Beitrag zur Rechtsprechung für die zivile Seenotrettung geleistet werden.