"Wir können Sie nicht mehr einstellen"
Crewing-Agenturen in der Schifffahrt sind ein gängiger Weg für Seefahrende, um einen Job in der ganzen Welt zu finden. Aber was passiert, wenn Sie von einer Crewing-Agentur aufgrund Ihrer früheren Arbeit im Bereich Search and Rescue abgelehnt werden?
Bildnachweis: Kai Kaltegärtner
Einführung in den Fall
Crewing-Agenturen in der Schifffahrtsbranche sind ein gängiger Weg für Seefahrende, um weltweit einen Arbeitsplatz zu finden. Sie helfen Schifffahrtsunternehmen, Menschen für die Arbeit an Bord zu finden, insbesondere für Kurzzeitverträge.
In dem in diesem Beitrag besprochenen Fall habe ich als Seefahrer zwischen 2016 und 2018 ehrenamtlich für eine NGO gearbeitet, die Such- und Rettungseinsätze vor der libyschen Küste durchführte, an einigen praktischen Einsätzen teilnahm und auch zur Mithilfe im Management tätig war.
Im Jahr 2019 bewarb ich mich für einen Kurzzeitvertrag und arbeitete erfolgreich für eine niederländische Crewing-Agentur (Total Crew). Im Bewerbungsprozess war ich der Agentur gegenüber offen über meine NGO-Arbeit. Die verantwortliche Leitung der Agentur hat sich nicht negativ geäußert, obwohl der Vertrag den Einsatz auf einem Schiff im Mittelmeer beinhaltete. Diesen ersten Auftrag habe ich abgeschlossen.
Ein Jahr später, im Jahr 2020, bewarb ich mich erneut um einen kurzfristigen Vertrag. Nach der Anforderung eines aktualisierten Lebenslaufs, der dann an die Agentur weitergeleitet wurde, erhielt ich eine E-Mail mit einem angehängten Zeitungsartikel aus dem Jahr 2017. Die E-Mail enthielt einen Satz: “Wir können Sie nicht mehr einstellen”. Ein von mir initiierter Anruf machte deutlich, dass einer der Auftraggeber der Agentur sich geweigert hatte, mich als Seefahrer einzustellen, weil ein Zeitungsartikel meine politischen Ansichten zum Malta-Abkommen über die libysche Küstenwache widerspiegelte. Daher beschloss die Agentur, auch anderen Kunden meine Dienste als Seefahrer nicht anzubieten, um “Probleme” zu vermeiden.
Nachdem ich mich mit Anwälten in Verbindung gesetzt hatte, ging ich vor Gericht, um zu klären, ob es sich um eine Form der Diskriminierung handelte.
Aspekte des Falles
Was geschah dann?
In meinem Namen schrieben die Anwälte von Prakken d’Oliveira in den Niederlanden an die Agentur, um eine außergerichtliche Beilegung zu erreichen. Am 20. November wies die Agentur die Forderung rundweg zurück und bestritt, dass ich als Seefahrer diskriminiert wurde.
Als nächster Schritt wurde beschlossen, eine Beschwerde beim niederländischen Menschenrechtsausschuss (College voor de Rechten van de Mens) einzureichen. Dieser Ausschuss ist auf Diskriminierungsfälle spezialisiert und daher die zuständige Behörde, um zu entscheiden, ob die betreffende Person diskriminiert wurde oder nicht. Jede Person kann sich an diesen Ausschuss wenden, um eine gerichtliche Beurteilung von Diskriminierungsfällen zu beantragen. Der Ausschuss bietet auch politische Beratung bei Entscheidungsprozessen während des Gesetzgebungsverfahrens oder bei der Umsetzung von Maßnahmen. Mit finanzieller Unterstützung des Sea-Watch-Rechtshilfefonds wurde mein Fall im Jahr 2021 beim niederländischen Menschenrechtsausschuss eingereicht. Die Besatzungsagentur wurde informiert und vom Ausschuss aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.
Am 27. Juni 2022 sprach der Ausschuss sein Urteil. Er entschied, dass ich als Seefahrer von der Agentur aufgrund meiner politischen Meinung diskriminiert worden war. In der Entscheidung vertrat der Ausschuss die Auffassung, dass ich genügend Beweise vorgelegt hatte, um festzustellen, dass eine Diskriminierung stattgefunden hatte. Daher musste die Agentur nachweisen, dass sie mich nicht diskriminiert hatte - was sie nicht tat. Der Ausschuss wies die Argumente der Agentur (dass ich abgelehnt worden war, weil ich zuvor schlecht gearbeitet hatte) aufgrund mangelnder Beweise zurück.
Schlussfolgerung
Dieser Fall wirft wichtige Fragen in Bezug auf Diskriminierung und das Recht auf Arbeit, die Sicherheit von Menschen, die auf See unterwegs sind, und die Rolle der europäischen Mitgliedstaaten bei der Einschränkung der zivilen Rettung auf.
Mehr als 10.363 Tausend Menschen wurden nach Angaben des UNHCR im Jahr 2022 von der sogenannten libyschen Küstenwache (LYCG) vor der libyschen Küste gerettet bzw. aufgegriffen. Einige der Menschen, die mit dem Boot nach Italien kommen und schon einmal in Libyen waren, berichten, dass sie mehrmals auf Schlauchbooten unterwegs waren. Sie berichten, dass die sogenannte LYCG auch in kriminelle Aktivitäten im Zusammenhang mit Schmuggel verwickelt ist. In diesem Jahr wurde der deutsche Teil der europäischen Irini-Mission vom Parlament verlängert, mit einem kleinen, aber deutlich anderen Detail - die Ausbildung und Unterstützung der so genannten LYCG ist nicht mehr Teil der Mission, weil die LYCG immer wieder in kriminelle Aktivitäten verwickelt ist. Und nicht nur die libyschen Behörden verletzen die Rechte von Menschen auf der Flucht - auch die EU-Grenzschutzagentur Frontex wird beschuldigt, mit diesen Akteuren völkerrechtswidrig zusammenzuarbeiten, was nun ein Fall für den internationalen Strafgerichtshof in Den Haag ist.
Vor der libyschen Küste fahren häufig Handelsschiffe. Auf diesen Schiffen arbeiten Seeleute aus der ganzen Welt, manchmal im Auftrag von Crewing-Agenturen. Handelsschiffe retten auch regelmäßig Menschen. Jedes Mal, wenn dies geschieht, stehen die Seeleute an Bord vor der Frage, ob sie mit der so genannten LYCG zusammenarbeiten sollen oder nicht. Die Übergabe von geretteten Menschen, die in Europa Asyl suchen und denen in Libyen Haft oder sogar Folter droht, ist ein Verstoß gegen das Völkerrecht. Jedes Schiff ist verpflichtet, gerettete Menschen in einen sicheren Hafen zu bringen. Wenn Besatzungsagenturen beschließen, keine Menschen mehr anzuheuern, die in der zivilen Rettung tätig sind - und die der Meinung sind, dass die strikte Anwendung des internationalen Rechts für alle Parteien verbindlich sein muss -, sind Seeleute eindeutig bedroht, auf eine schwarze Liste gesetzt zu werden oder Berufsverbot zu erhalten, weil sie das internationale Recht befolgen!
Diese Art der Diskriminierung ist eine klare Form der Unterdrückung von ziviler Rettung und zivilem Aktivismus im Namen von Menschen, die Sicherheit und Asyl suchen. Wenn Besatzungsagenturen den Seefahrern aufgrund ihrer politischen Äußerungen keine weiteren Arbeitsmöglichkeiten bieten, kann dies einen Verstoß gegen ihre Rechte gemäß dem Seearbeitsübereinkommen darstellen. Das Seearbeitsübereinkommen verbietet den Anwerbungs- und Vermittlungsdiensten für Seeleute den Einsatz jeglicher Mittel, um Seeleute daran zu hindern oder zu entmutigen, eine Beschäftigung zu finden, für die sie qualifiziert sind.
Bislang ist nur dieser eine Fall von Diskriminierung von Seeleuten bekannt, die in der zivilen Rettung tätig sind. Wie jedoch andere Fälle zeigen, haben die EU-Mitgliedstaaten seit 2017 auch eine Vielzahl von Gesetzen angewandt, um eine Atmosphäre der Feindseligkeit und Unterdrückung gegen Menschen zu schaffen, die Such- und Rettungsmaßnahmen durchführen und dabei eindeutig das internationale Seerecht und die Menschenrechte achten. Die Staaten üben solche Repressionen aus, während sie sich weigern, andere mögliche Initiativen wie humanitäre Visa zu nutzen, obwohl der Krieg Russlands gegen die Ukraine uns zeigt, dass Europa die Bereitschaft und Fähigkeit hat, mit Hilfe solcher Maßnahmen anders mit Migration umzugehen.
Über den Autor: Kai Kaltegärtner ist Kapitän und Erster Offizier und hat für Jugend Rettet und Sea-Watch auf See gearbeitet. Vor der Seenotrettung arbeitete er im Schiffbau und beim Bau von Offshore-Windparks. Nachdem er die Seefahrt verlassen hat, um Politikwissenschaft zu studieren, arbeitet er heute als Referent im Bundestag.
Über die Co-Autorin: Imogen Dobie ist Doktorandin am Department for International Development in Oxford, UK. In ihrer Forschung untersucht sie historische und aktuelle Reaktionen auf Migration auf dem Seeweg.